Vertragsgrundlage

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Diese AGB gelten für alle Verträge über die Nutzung der SitzFritz-Software und Dienstleistungen.

Stand: Juli 2026

SitzFritz Health GmbH

Rheinwerkallee 6, 53227 Bonn

info@sitzfritz.de

Amtsgericht Bonn, HRB 30845

§ 1 Geltungsbereich

  1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für alle Verträge und vorvertraglichen Schuldverhältnisse der SitzFritz Health GmbH (nachfolgend „Anbieter“ oder „SitzFritz“) mit ihren Kunden (nachfolgend „Kunde“) über die Nutzung der Software, digitaler Inhalte und Dienstleistungen.
  2. Das Angebot richtet sich sowohl an Verbraucher (§ 13 BGB) als auch an Unternehmer (§ 14 BGB). Soweit einzelne Klauseln nur für eine dieser Gruppen gelten, wird dies ausdrücklich gekennzeichnet.
  3. Es gelten ausschließlich diese AGB. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Bedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, der Anbieter hat ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
  4. Der Vertragstext wird nach Vertragsschluss vom Anbieter gespeichert und dem Kunden über sein Nutzerkonto zugänglich gemacht.
  5. Die Vertragssprache ist Deutsch und Englisch.
  6. Bei Abweichungen zwischen der deutschen und der englischen Fassung dieser AGB ist die deutsche Fassung maßgebend.

§ 2 Vertragsgegenstand und Leistungsbeschreibung

  1. Der Anbieter stellt dem Kunden die SitzFritz App, eine Softwareapplikation zur Förderung ergonomischer Gewohnheiten, Bewegung und des allgemeinen Wohlbefindens am Arbeitsplatz, zur zeitlich befristeten Nutzung bereit.
  2. Kein Medizinprodukt: Die Software ist kein Medizinprodukt im Sinne der Verordnung (EU) 2017/745 (MDR). Die Nutzung ersetzt keine ärztliche Diagnose, medizinische Behandlung oder physiotherapeutische Beratung. Angezeigte Haltungstendenzen sind Näherungswerte und Hinweise; sie entsprechen nicht zwingend der medizinischen Realität.
  3. Leistungsumfang: Der Funktionsumfang ergibt sich aus der jeweils zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses aktuellen Leistungsbeschreibung (www.sitzfritz.de/specification).
  4. Beta-Stadium: Die App befindet sich derzeit im Beta-Stadium. Der Kunde nimmt ausdrücklich zur Kenntnis, dass Funktionen unvollständig, fehlerhaft oder vorübergehend nicht verfügbar sein können und der Anbieter kontinuierlich an der Verbesserung arbeitet. Im Rahmen des Beta-Betriebs kann der Funktionsumfang variieren. Dies schränkt die gesetzlichen Rechte des Verbrauchers nach §§ 327 ff. BGB nicht ein, soweit zwingende Vorschriften berührt sind.
  5. Roadmap-Disclaimer: Auf der Website des Anbieters beschriebene, als "geplant", "in Entwicklung" oder "demnächst" gekennzeichnete Funktionen sind Entwicklungsvorhaben ohne rechtsverbindlichen Charakter. Ein Anspruch auf deren Bereitstellung besteht nicht; etwaige Zeitangaben sind unverbindliche Prognosen.
  6. Updates und Softwareänderungen für Verbraucher (B2C):
    1. Für Kunden, die Verbraucher sind, stellt der Anbieter während der Vertragslaufzeit kostenfrei Aktualisierungen bereit, die für den Erhalt der Vertragsmäßigkeit erforderlich sind (§ 327f BGB).
    2. Der Anbieter ist zudem berechtigt, die Software über das zur Erhaltung der Vertragsmäßigkeit erforderliche Maß hinausgehend zu ändern (z. B. Anpassung der Benutzeroberfläche/UI, Bereitstellung neuer Features), sofern hierfür ein triftiger Grund vorliegt (z. B. Erhöhung der Sicherheit, Anpassung an veränderte technische Rahmenbedingungen oder Weiterentwicklung des Nutzungskomforts) und dem Verbraucher hierdurch keine zusätzlichen Kosten entstehen.
    3. Der Anbieter wird den Verbraucher über solche Änderungen vorab klar und verständlich in Textform (z. B. per E-Mail oder direkt in der Anwendung) informieren. Beeinträchtigt eine solche Änderung die Nutzbarkeit oder den Zugriff auf die App für den Verbraucher mehr als nur unerheblich, steht dem Verbraucher das gesetzliche Recht zu, den Vertrag innerhalb von 30 Tagen ab Zugang der Information oder ab dem Zeitpunkt der Änderung kostenfrei zu beenden (§ 327r BGB).
  7. Updates und Softwareänderungen für Unternehmer (B2B): Für Kunden, die Unternehmer sind, gilt Ziffer 6 nicht. Gegenüber Unternehmern ist der Anbieter berechtigt, die Software jederzeit weiterzuentwickeln, den Funktionsumfang zu ändern oder die Benutzeroberfläche (UI) anzupassen, soweit dies die wesentliche Leistungsverpflichtung nicht beeinträchtigt oder ein sachlicher Grund besteht (z. B. Sicherheit, Compliance, technische Weiterentwicklung). Ein Rechtsanspruch auf die Bereitstellung von Updates über die gesetzliche Gewährleistung hinaus besteht für Unternehmer nicht.

§ 3 Registrierung und Vertragsschluss

  1. Die Nutzung der App setzt eine Registrierung und den Abschluss eines kostenpflichtigen Plans voraus. Der Vertragsschluss erfolgt vollständig online (Fernabsatzvertrag, §§ 312 ff. BGB).
  2. Vertragsschluss. Sobald der Anbieter einen automatisierten Online-Checkout bereitstellt, ist dieser der reguläre Bestellweg gemäß lit. a). Variante b) gilt, soweit für die betreffende Leistung oder Kundengruppe kein automatisierter Checkout bereitsteht oder die Parteien einen abweichenden Vertragsschluss vereinbaren, insbesondere bei Enterprise- oder Rahmenverträgen.
    1. Automatisierter Online-Checkout: Der Kunde wählt verbindlich seinen Kundentyp (§ 13 oder § 14 BGB), Plan, Nutzeranzahl und Abrechnungsperiode. Es wird eine Bestellübersicht mit Plan, Preis inkl./zzgl. USt. und Laufzeit angezeigt (§ 312j Abs. 1 BGB). Zustimmung zu AGB und Kenntnisnahme der Datenschutzerklärung erfolgt durch gesonderte, aktiv anzuklickende Checkboxen. Der Kunde legt ein Nutzerkonto an und hinterlegt Zahlungsdaten. Die Bestellung erfolgt über den Button „Jetzt zahlungspflichtig bestellen“ (§ 312j Abs. 3 BGB). Der Anbieter nimmt das Angebot durch Auftragsbestätigung per E-Mail an.
    2. Individuelle Bestellung auf Anfrage: Der Kunde übermittelt seine Anfrage; der Anbieter unterbreitet ein Angebot mit Plan, Preis, Laufzeit und ggf. Nutzeranzahl. Der Vertrag kommt durch Annahme in Textform zustande. § 312j BGB findet auf diesen Bestellweg keine Anwendung.
    3. In beiden Fällen erhält der Kunde nach Vertragsschluss und Zahlungseingang Zugang zum Software-Download.
  3. Verbindlichkeit des Kundentyps:

    Die im Checkout-Prozess getroffene Auswahl des Kundentyps ist verbindlich und muss der tatsächlichen Stellung des Kunden entsprechen. Der Verbraucher-Checkout darf nicht genutzt werden, wenn der Kunde überwiegend zu gewerblichen oder selbständigen beruflichen Zwecken handelt; der Unternehmer-Checkout darf nicht genutzt werden, wenn der Kunde Verbraucher ist.

    Stellt sich nachträglich heraus, dass ein über den Unternehmer-Checkout registrierter Kunde tatsächlich Verbraucher ist, finden die gesetzlichen Verbraucherschutzvorschriften unabhängig von der im Checkout getroffenen Auswahl Anwendung.

    Stellt sich umgekehrt heraus, dass ein Unternehmer fälschlich über den Verbraucher-Checkout bestellt hat, ist der Anbieter berechtigt, Rechnung und Vertragsbedingungen nachträglich entsprechend zu korrigieren (insbesondere Umsatzsteuerausweis gem. § 11 Abs. 1, Gewährleistungsregelung gem. § 13 Abs. 2).

  4. Hinweis zum Sofortbeginn (bei automatisiertem Checkout gemäß Abs. 2 lit. a) (§ 357 Abs. 8 BGB, nur Verbraucher): Mit der Leistungserbringung vor Ablauf der Widerrufsfrist kann nur begonnen werden, wenn der Verbraucher durch eine gesonderte, aktiv anzuklickende Checkbox ausdrücklich zugestimmt hat und zur Kenntnis genommen hat, dass er bei einem späteren Widerruf zur Zahlung von Wertersatz für die bis dahin bereits erbrachte Leistung verpflichtet sein kann.
  5. B2B-Accounts: Unternehmern wird empfohlen, geschäftliche E-Mail-Adressen oder SSO-Dienste (z. B. Microsoft Entra ID) zu nutzen.

§ 4 Sonderaktionen

  1. Sofern der Kunde an einer Sonderaktion oder Neukundenaktion teilgenommen hat, können für den vereinbarten Zeitraum gesonderte Bedingungen gelten, die entsprechend gekennzeichnet sind und Vertragsbestandteil sind.
  2. Die Sonderaktionsphase endet automatisch nach Ablauf des Aktionszeitraums, ohne dass es einer Kündigung bedarf, es sei denn, es wurde ein automatischer Übergang in ein reguläres kostenpflichtiges Abonnement vereinbart.
  3. Eine erneute Inanspruchnahme der Sonderaktion durch Neu-Registrierung mit identischen oder missbräuchlich anderen Daten ist nicht gestattet.

§ 5 B2B-Seat-Verwaltung und Mitbestimmung

Grundsatz: Die in diesem § 5 geregelten Pflichten gelten unabhängig davon, ob die jeweilige Verwaltungsfunktion bereits als Self-Service im Kundenportal verfügbar ist. Solange eine Funktion noch nicht als Self-Service bereitsteht, stellt der Anbieter die entsprechende Funktionalität in gleichwertiger Form manuell zur Verfügung (z. B. Seat-Zuweisung oder -Freigabe auf Anfrage an support@sitzfritz.de).

  1. Verwaltungsverantwortung: Die Verwaltung der gebuchten Seats (Nutzerlizenzen) obliegt dem B2B-Kunden. Der B2B-Kunde ist verantwortlich für die Zuweisung von Seats an Mitarbeiter sowie dafür, dass jedem Seat genau ein benannter Nutzer (Named-User-Prinzip) zugeordnet ist.
  2. Seat-Freigabe und Übertragung: Scheidet ein Mitarbeiter aus dem Unternehmen des B2B-Kunden aus oder entfällt dessen Lizenzerfordernis, wird der entsprechende Seat freigegeben und kann vom B2B-Kunden einem anderen Mitarbeiter zugewiesen werden. Eine Übertragung von Seats auf Dritte außerhalb der eigenen Organisation ist nicht gestattet.
  3. Mitbestimmung und Betriebsvereinbarung (§ 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG): Die Aktivierung der Webcam-Funktion setzt voraus, dass ein zur Verwaltung des Unternehmensaccounts berechtigter Nutzer (HR-Administrator) zuvor bestätigt hat, dass a) eine entsprechende Betriebsvereinbarung existiert oder b) im Unternehmen weder ein Betriebsrat noch eine andere zuständige Arbeitnehmervertretung nach BetrVG oder einschlägigem Landes- oder Tarifrecht besteht. Der Anbieter dokumentiert diese Bestätigung mit Zeitstempel und Benutzer-ID als Compliance-Nachweis. Die Bestätigung wird je nach aktuellem Stand der Plattform entweder über ein Self-Service-Formular im Kundenportal oder auf andere geeignete Weise (z. B. schriftliche Erklärung per E-Mail vor Freischaltung) eingeholt; maßgeblich ist allein, dass die Bestätigung vorliegt und dokumentiert ist, unabhängig vom technischen Verfahren. Die Verantwortung für die inhaltliche Richtigkeit der Erklärung liegt ausschließlich beim B2B-Kunden; § 5.4 bleibt unberührt.
  4. Freistellung: Der B2B-Kunde stellt SitzFritz Health GmbH von sämtlichen Ansprüchen, Bußgeldern, Kosten und Schäden frei, die Dritten - insbesondere Arbeitnehmern, Betriebsräten oder Aufsichtsbehörden - entstehen und auf einer Verletzung der mitbestimmungsrechtlichen Pflichten des B2B-Kunden beruhen. Dies gilt insbesondere für Fälle, in denen die Webcam-Funktion ohne die erforderliche Betriebsvereinbarung oder ohne ausreichende Einwilligung der betroffenen Beschäftigten aktiviert wurde.
  5. Information der Mitarbeiter: Der B2B-Kunde ist verpflichtet, seine Mitarbeiter über den Einsatz der Software, den Umfang der Datenverarbeitung sowie die verfügbaren Einwilligungsoptionen in einer den Anforderungen der DSGVO (Art. 13/14 DSGVO) entsprechenden Weise zu informieren.
  6. HR-Dashboard und Leaderboard (Roadmap): Funktionen wie ein firmeninternes HR-Dashboard mit anonymisierten Aggregatwerten oder ein unternehmensübergreifendes Gamification-Leaderboard sind in Entwicklung und derzeit nicht Vertragsbestandteil. Sobald und soweit der Anbieter diese Funktionen bereitstellt, gelten die dort beschriebenen Anonymisierungsregeln (insbesondere Mindestschwelle n≥10 aktive Mitarbeitende) verbindlich; ein Anspruch auf Bereitstellung oder einen bestimmten Zeitpunkt besteht nicht (vgl. § 2 Roadmap-Disclaimer).

§ 6 Nutzungsrechte (Lizenz)

  1. Der Anbieter räumt dem Kunden ein einfaches, nicht übertragbares, zeitlich auf die Vertragslaufzeit beschränktes Recht ein, die Software für eigene Zwecke zu nutzen (Nutzungslizenz).
  2. Die Lizenz ist personengebunden (Named-User-Lizenz). Eine Weitergabe der Zugangsdaten oder gleichzeitige Nutzung eines Accounts durch mehrere Personen (Account-Sharing) ist nicht gestattet.
  3. Das Eigentum an der Software sowie alle Urheber- und sonstigen Schutzrechte verbleiben ausschließlich beim Anbieter.
  4. Nicht gestattet sind insbesondere:
    1. Vervielfältigung, Verbreitung oder öffentliche Zugänglichmachung, soweit gesetzlich nicht erlaubt (§ 69c UrhG)
    2. Reverse Engineering, Dekompilierung oder Disassemblierung, soweit nicht nach § 69e UrhG zwingend zulässig
    3. Extraktion oder Verwendung des Quellcodes für eigene Produkte
    4. Vermieten, Verleihen, Verkaufen oder sonstige Übertragung der Lizenz an Dritte
    5. Umgehung oder Entfernung von Schutzmechanismen, Lizenzprüfungen oder DRM-Maßnahmen
    6. Nutzung der App für rechtswidrige Zwecke
  5. Verwendete Drittbibliotheken unterliegen den jeweiligen Open-Source-Lizenzen. Der Anbieter stellt auf Anfrage eine Software Bill of Materials (SBOM) bereit.
  6. Der Anbieter ist berechtigt, die Einhaltung der Lizenzanzahl durch technische Maßnahmen (z. B. Lizenzserver-Abfragen) zu überprüfen.

§ 7 Systemvoraussetzungen und Mitwirkungspflichten

  1. Der Kunde stellt sicher, dass er über die notwendige Hardware, Software und Internetverbindung verfügt. Die aktuellen Systemvoraussetzungen — insbesondere die unterstützten Betriebssysteme — sind der Leistungsbeschreibung (www.sitzfritz.de/specification) zu entnehmen.
  2. Bestimmte Funktionen erfordern die Erteilung von Systemberechtigungen (z. B. Kamera, Benachrichtigungen). Werden diese nicht erteilt, kann der Leistungsumfang eingeschränkt sein; dies begründet keinen Mangel.
  3. Offline-Nutzung und Lizenzverifizierung: Die App ist weitgehend offline nutzbar. Zur erstmaligen Anmeldung und Prüfung der Lizenzberechtigung muss die Software mindestens alle 30 Tage eine Verbindung zu den Lizenzservern des Anbieters herstellen. Unterbleibt dies, können Funktionen bis zur nächsten erfolgreichen Verifizierung eingeschränkt werden. Dabei werden ausschließlich zur Lizenzierung erforderliche Daten ausgetauscht.
  4. Neue Inhalte (Tipps, Übungsempfehlungen) werden ausschließlich online bereitgestellt und erfordern eine aktive Internetverbindung.
  5. Die Software wird derzeit ausschließlich für Windows angeboten. An einer Unterstützung von macOS und Linux wird gearbeitet; für diese Systeme kann jedoch kein identischer Funktionsumfang garantiert werden. Ein gegenüber Windows eingeschränkter Funktionsumfang auf anderen Betriebssystemen stellt keinen Mangel dar.

§ 8 Verfügbarkeit

Geltungsbereich. Diese Regelung betrifft die vom Anbieter betriebene Authentifizierungs- und Lizenzierungsinfrastruktur. Nicht erfasst sind die Website, der App-Download-Service sowie lokale Softwarekomponenten auf dem Endgerät des Kunden.

Verfügbarkeitsziel. Der Anbieter strebt eine monatliche Verfügbarkeit von 98 % an. Als nicht verfügbar gilt ein Zeitraum, in dem eine Authentifizierungsanfrage nicht innerhalb von 30 Sekunden mit einer gültigen Antwort beantwortet wird. Ausfälle infolge höherer Gewalt sowie angekündigter Wartungsfenster (max. 6 Stunden/Monat, werktags 20:00-06:00 Uhr, der Anbieter kündigt geplante Wartungen nach Möglichkeit rechtzeitig an) werden nicht angerechnet. Für B2B-Kunden kann ein gesondertes Enterprise-SLA-Addendum abweichende oder ergänzende Regelungen zu Messmethode, Meldewegen oder Verfügbarkeitszielen treffen; ist kein Addendum vereinbart, gilt diese Klausel unmittelbar und abschließend.

Verbraucher (B2C). Für Verbraucher (§ 13 BGB) besteht kein vertraglicher Anspruch auf eine bestimmte Verfügbarkeit über die gesetzlichen Gewährleistungsrechte hinaus. Bei dauerhafter wesentlicher Unterschreitung des Verfügbarkeitsziels (drei aufeinanderfolgende Kalendermonate unter 95 %) steht dem Verbraucher das Recht zur außerordentlichen Kündigung zu.

Service Credits (nur B2B).

Unterschreitet die monatliche Verfügbarkeit das Ziel nach Abs. 2, erhalten B2B-Kunden (§ 14 BGB) auf schriftliche Anzeige (E-Mail an support@sitzfritz.de) innerhalb von 30 Tagen nach Ende des betroffenen Kalendermonats eine Gutschrift auf den Folge-Abrechnungszeitraum:

Monatliche VerfügbarkeitGutschrift
95,0 % - 97,9 %10 % des Netto-Monatsentgelts
90,0 % - 94,9 %20 % des Netto-Monatsentgelts
< 90,0 %30 % des Netto-Monatsentgelts

Die Gutschrift ist auf max. 30 % des betroffenen Netto-Monatsentgelts begrenzt und wird als Rechnungsgutschrift verrechnet; eine Barauszahlung erfolgt nicht. Weitergehende Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt.

Beta-Phase. Die Absätze 2-4 gelten erst ab der offiziellen Freigabe der Produktionsversion. Für den Beta-Betrieb im Sinne von § 2 gelten ausschließlich die gesetzlichen Bestimmungen.

§ 9 Support

  1. Supportanfragen werden per E-Mail an support@sitzfritz.de entgegengenommen.
  2. Reaktionszeiten sind unverbindlich, sofern nicht gesondert vereinbart. Im Regelfall antwortet der Anbieter werktags innerhalb von 72 Stunden.

§ 10 Medizinischer Haftungsausschluss

  1. Die Software ist kein Medizinprodukt und stellt keine medizinische Beratung, Diagnose oder Behandlung dar. Die bereitgestellten Inhalte (Hinweise zur Sitzhaltung, Bewegungsimpulse, Nutzungstendenzen) dienen ausschließlich allgemeinen Informationszwecken.
  2. Nutzer mit bestehenden Erkrankungen, körperlichen Einschränkungen oder gesundheitlichen Unsicherheiten sind verpflichtet, vor Nutzung der Inhalte ärztlichen Rat einzuholen. Bei Schmerzen oder Unwohlsein ist die Nutzung unverzüglich zu unterbrechen.
  3. Der Anbieter übernimmt keine Haftung für gesundheitliche, ergonomische oder wirtschaftliche Folgen der Nutzung und gewährleistet keinen bestimmten Behandlungs- oder Gesundheitserfolg. Soweit gesetzlich zulässig, ist die Haftung des Anbieters für Schäden, die auf der Nutzung der Inhalte beruhen, ausgeschlossen, es sei denn, der Anbieter hat vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt oder es handelt sich um Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit; im Übrigen gilt § 14.

§ 11 Vergütung und Zahlungsbedingungen

  1. Es gelten die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses vereinbarten Preise gemäß der aktuellen Preisübersicht (www.sitzfritz.de/pricing). Alle Preise verstehen sich für Verbraucher als Bruttopreise inkl. gesetzlicher Umsatzsteuer; für Unternehmer als Nettopreise zzgl. der zum Zeitpunkt der Leistung gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer.
  2. Umsatzsteuer / Reverse Charge: Für Unternehmer mit Sitz in einem anderen EU-Mitgliedstaat und gültiger Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gilt das Reverse-Charge-Verfahren (§ 13b UStG / Art. 196 MwStSystRL). Der Anbieter weist in diesem Fall keine Umsatzsteuer aus.
  3. Die Zahlung ist jeweils im Voraus für den Abrechnungszeitraum fällig (monatlich oder jährlich, je nach gewähltem Tarif).
  4. Zahlungswege:
    1. Verbraucher (B2C): Kreditkarte, PayPal.
    2. Unternehmer (B2B): Kreditkarte, PayPal, Rechnung (Zahlung innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum; Rechnungszahlung kann von einer Bonitätsprüfung abhängig gemacht werden).
  5. Bei Zahlungsverzug:
    1. Verbraucher: 5 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz (§ 288 Abs. 1 BGB).
    2. Unternehmer: 9 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz (§ 288 Abs. 2 BGB) zzgl. Pauschale von 40 EUR (§ 288 Abs. 5 BGB).
  6. Preisanpassungsklausel: Der Anbieter ist berechtigt, die Entgelte maximal einmal jährlich bei nachgewiesenen Kostensteigerungen indexbasiert (Verbraucherpreisindex Deutschland, VPI) um bis zu 5 % zu erhöhen. Der Kunde wird mindestens 6 Wochen vor Wirksamkeit informiert. Der Kunde kann innerhalb von 30 Tagen ab Zugang widersprechen; in diesem Fall hat der Anbieter das Recht, den Vertrag zum Ende der Vertragslaufzeit ordentlich zu kündigen. Kostensenkungen werden in gleichem Maße berücksichtigt. Eine Preiserhöhung nach dieser Klausel erfolgt gegenüber Verbrauchern nur innerhalb der gesetzlich zulässigen Grenzen, insbesondere unter Beachtung der Wartefrist des § 309 Nr. 1 BGB nach Vertragsschluss.
  7. Aktionscodes und einmalige Rabatte: Aktionscodes, Einführungsrabatte oder sonstige einmalige Preisnachlässe gelten ausschließlich für den in der jeweiligen Aktion angegebenen Zeitraum bzw. den ersten Abrechnungszeitraum und werden bei automatischer Vertragsverlängerung nicht fortgeführt. Ab dem ersten Verlängerungszeitraum gilt der zum Verlängerungszeitpunkt gültige reguläre Listenpreis. Der ab dem zweiten Abrechnungszeitraum geltende Preis wird dem Kunden im Nutzerkonto und auf der Preisübersicht transparent ausgewiesen.
  8. Rechnungen werden dem Kunden in elektronischer Form (E-Mail, Download im Nutzerkonto oder eRechnung) zur Verfügung gestellt.
  9. Aufrechnung und Zurückbehaltung (B2B): Unternehmer können nur mit unbestrittenen, rechtskräftig festgestellten oder entscheidungsreifen Forderungen gegen Ansprüche des Anbieters aufrechnen. Ein Zurückbehaltungsrecht steht dem Unternehmer nur wegen Ansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis zu.

§ 12 Vertragslaufzeit und Kündigung

A. Verbraucher (§ 13 BGB)

  1. Monatsabonnement. Mindestlaufzeit ein (1) Monat; automatische Verlängerung um jeweils einen Monat. Ordentliche Kündigung zum Ende des Kalendermonats, in dem die Kündigung eingeht.
  2. Jahresabonnement - Mindestlaufzeit. Mindestlaufzeit zwölf (12) Monate; eine ordentliche Kündigung während der Mindestlaufzeit ist ausgeschlossen. Der Verbraucher hat das Jahresabonnement zum reduzierten Monatspreis gegenüber dem jederzeit monatlich kündbaren Monatsabonnement gewählt und damit die Mindestlaufzeit bewusst in Kauf genommen. Das Jahresentgelt ist zu Beginn jeder Vertragsperiode im Voraus fällig.
  3. Jahresabonnement - automatische Verlängerung. Nach Ablauf der Mindestlaufzeit verlängert sich der Vertrag automatisch um weitere zwölf (12) Monate. Der Anbieter weist mindestens 30 Tage vor Verlängerung per E-Mail auf den bevorstehenden Einzug sowie das Kündigungsrecht nach Abs. 4 hin.
  4. Jahresabonnement - Kündigung und Erstattung ab der ersten Verlängerungsperiode. Ab Beginn der ersten Verlängerungsperiode ist eine ordentliche Kündigung zum Ende jedes Kalendermonats möglich. Geht eine wirksame Kündigung ein, erstattet der Anbieter für jeden nach dem Wirksamkeitsdatum verbleibenden vollen Kalendermonat der laufenden Verlängerungsperiode 1/12 des Jahresentgelts, spätestens innerhalb von 14 Tagen auf das Originalzahlungsmittel.

B. Unternehmer (§ 14 BGB)

  1. Monats- und Jahresabonnement verlängern sich automatisch um die jeweilige Ausgangslaufzeit, sofern nicht mit einer Frist von 30 Tagen zum Laufzeitende in Textform gekündigt wird. Eine unterjährige ordentliche Kündigung des Jahresabonnements ist ausgeschlossen; anteilige Erstattungen entfallen. Die Absätze 1-4 gelten für Unternehmer nicht.

C. Gemeinsame Regelungen

  1. Außerordentliche Kündigung. Das Recht beider Parteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Kündigt der Verbraucher außerordentlich aus einem vom Anbieter zu vertretenden Grund, erstattet der Anbieter anteilig für alle verbleibenden vollen Monate ab Wirksamkeit der Kündigung, auch während der Mindestlaufzeit. Wichtige Gründe auf Anbieterseite: Zahlungsverzug >30 Tage nach Mahnung, wiederholte oder schwerwiegende AGB-Verstöße.
  2. Widerruf (nur Verbraucher). Es gelten die Regelungen des Anhangs (Widerrufsbelehrung) sowie § 357 Abs. 8 BGB bei Zustimmung zum Sofortbeginn der Leistungserbringung.
  3. Form. Kündigungen in Textform (support@sitzfritz.de) oder über die Kündigungsschaltfläche (§ 312k BGB). Nichtnutzung gilt nicht als Kündigung.

§ 13 Gewährleistung

  1. Verbraucher (B2C): Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte; für digitale Dienstleistungen gelten ergänzend §§ 327 ff. BGB.
  2. Unternehmer (B2B): Die Haftung für anfängliche Mängel ist bei Unternehmern auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Mängelansprüche verjähren in einem Jahr, mit Ausnahme der Haftung wegen Vorsatz. Bei berechtigten Mängelrügen erfolgt Nacherfüllung nach Wahl des Anbieters. Weitere Rechte (Minderung, Rücktritt, Schadensersatz) gelten nach den gesetzlichen Voraussetzungen.
  3. Der Kunde hat erkannte Mängel unverzüglich schriftlich anzuzeigen.

§ 14 Haftung

  1. Der Anbieter haftet unbeschränkt bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit; ferner nach dem Produkthaftungsgesetz und bei arglistig verschwiegenen Mängeln.
  2. Haftung bei einfacher Fahrlässigkeit: Bei einfacher (leichter) Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten). In diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
  3. Haftungshöchstgrenze (nur B2B): Gegenüber Unternehmern ist die Haftung bei leichter Fahrlässigkeit zudem auf die Höhe der vom Kunden in den letzten 12 Monaten vor dem Schadensereignis gezahlten Entgelte begrenzt. Die Haftung für entgangenen Gewinn und mittelbare Schäden ist ausgeschlossen.
  4. Für Datenverlust haftet der Anbieter nur bis zur Höhe des Wiederherstellungsaufwands, der bei ordnungsgemäßer Datensicherung durch den Kunden entstanden wäre.
  5. Die Haftungsbeschränkungen gelten auch für Erfüllungsgehilfen des Anbieters.

§ 15 Geheimhaltung und Zugangssicherheit

  1. Zugangsdaten sind geheim zu halten. Der Kunde haftet für Aktivitäten unter missbräuchlicher Verwendung seiner Zugangsdaten nur, soweit er die missbräuchliche Nutzung schuldhaft ermöglicht hat.
  2. Bei Verdacht auf Missbrauch ist der Anbieter berechtigt, den Zugang vorübergehend zu sperren und den Kunden unverzüglich zu informieren.
  3. Nur B2B - Vertraulichkeit: Beide Parteien behandeln alle im Rahmen des Vertragsverhältnisses bekannt werdenden vertraulichen Informationen der anderen Partei vertraulich. Diese Verpflichtung gilt für die Dauer des Vertrages und drei Jahre nach dessen Beendigung fort.

§ 17 Datenschutz und Auftragsverarbeitung

  1. Der Anbieter verarbeitet personenbezogene Daten gemäß DSGVO. Details zur Verarbeitung sind in der Datenschutzerklärung geregelt unter: www.sitzfritz.de/privacy
  2. Auftragsverarbeitung (B2B): Sofern der Kunde Unternehmer ist und über die App personenbezogene Daten seiner Mitarbeiter oder Dritter verarbeiten lässt, schließen die Parteien einen gesonderten Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) gemäß Art. 28 DSGVO ab. Der AVV ist vor Beginn der Auftragsverarbeitung abzuschließen (elektronische Akzeptanz im Checkout bei Standard AVV (www.sitzfritz.de/dpa)).
  3. Lokale KI / Kamera: Soweit KI-Funktionen lokal auf dem Endgerät genutzt werden, erfolgt keine Übermittlung von Kamerabildern oder biometrischen Rohdaten an Server des Anbieters. Die Bildverarbeitung findet ausschließlich im lokalen Arbeitsspeicher des Endgeräts statt.
  4. Einwilligungsverantwortung bei B2B (Webcam-Funktion): Soweit der B2B-Kunde die webcam-basierte Haltungserkennung freischaltet, ist er als datenschutzrechtlich Verantwortlicher verpflichtet, die Voraussetzungen des § 5.3 (Mitbestimmung/Betriebsvereinbarung) zu erfüllen.

    Der Anbieter stellt hierfür einen Endnutzer-Hinweis bereit, der dem Mitarbeiter beim ersten Start der Software in kurzer, verständlicher Form zur Kenntnis gegeben und von diesem durch eine entsprechende Bestätigung quittiert wird. Der Endnutzer-Hinweis verweist ergänzend auf die einschlägigen Regelungen der AGB (§§ 2.2, 10, 17.3), ist selbst aber kein Vertragsdokument und begründet kein eigenständiges Vertragsverhältnis zwischen Anbieter und Mitarbeiter.

    Die Aktivierung der Kamerafunktion erfolgt durch eigenständige Betätigung der entsprechenden Funktion im Client durch den Mitarbeiter und gilt durch deren Deaktivierung als widerrufen.

§ 18 Datenlöschung

  1. Nach Vertragsende werden personenbezogene Daten nach Ablauf gesetzlicher Aufbewahrungsfristen (insbesondere 10 Jahre für steuer- und handelsrechtlich relevante Dokumente gemäß § 257 HGB, § 147 AO) gelöscht. Kunden haben innerhalb dieser Zeit die Möglichkeit zum Datenexport.
  2. B2B-Verträge: Mit Beendigung eines B2B-Vertrags werden alle in der SitzFritz-Cloud gespeicherten personenbezogenen Daten der dem Unternehmens-Account zugehörigen Mitarbeiter innerhalb von 30 Tagen nach Vertragsende unwiederbringlich gelöscht, sofern keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen. Der B2B-Kunde wird ausdrücklich darauf hingewiesen, rechtzeitig vor Vertragsende einen vollständigen Datenexport vorzunehmen. Weitergehende Pflichten zur Datenlöschung und Datenrückgabe ergeben sich aus dem Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV, abrufbar unter www.sitzfritz.de/dpa).

§ 19 Referenzwerbung (nur B2B)

  1. Der Anbieter darf Firma und Logo des Kunden als Referenz in Marketingmaterialien verwenden, sofern der Kunde zuvor ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.
  2. Die Zustimmung kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden.

§ 20 Änderung dieser AGB

A. Redaktionelle Anpassungen

  1. Rein redaktionelle Anpassungen ohne Auswirkung auf Rechte und Pflichten der Parteien (z. B. Schreibfehlerkorrekturen, Umnummerierung, sprachliche Klarstellungen) kann der Anbieter ohne Zustimmung des Kunden vornehmen. Der Kunde wird hierüber informiert.

B. Inhaltliche Änderungen - Verbraucher (§ 13 BGB)

  1. Inhaltliche Änderungen (insbesondere Leistungsumfang, Kündigungsregelungen, Preise außerhalb der Preisanpassungsklausel gem. § 11 Abs. 6) werden dem Verbraucher mindestens 6 Wochen vor dem geplanten Wirksamwerden in Textform mitgeteilt (E-Mail, Nutzerkonto oder Hinweis beim Programmstart) und bedürfen seiner aktiven Zustimmung.
  2. Stimmt der Verbraucher nicht oder nicht innerhalb der Frist zu, gilt der Vertrag zu den zuletzt wirksam vereinbarten Bedingungen unverändert fort. Der Anbieter stellt sicher, dass der Verbraucher die Software auf Basis der zuletzt zugestimmten AGB-Fassung weiter nutzen kann, bis er zustimmt oder ordentlich kündigt. Eine Zustimmungsfiktion durch bloßes Schweigen findet nicht statt.
  3. Ist die parallele Fortführung mehrerer AGB-Fassungen für den Anbieter aus betrieblichen oder rechtlichen Gründen auf Dauer nicht zumutbar, kann der Anbieter den Vertrag zu den bisherigen Bedingungen mit einer Frist von drei Monaten ordentlich kündigen; hierauf wird gesondert hingewiesen.

C. Inhaltliche Änderungen - Unternehmer (§ 14 BGB)

  1. Gegenüber Unternehmern werden inhaltliche Änderungen dieser AGB mit einer Frist von 6 Wochen vor Wirksamwerden in Textform angekündigt. Empfangsberechtigt ist die Person, die den Vertrag namens des B2B-Kunden geschlossen hat, oder eine von dieser benannte Nachfolgeperson mit Zugriff auf die Konto- und Abrechnungsverwaltung. Widerspricht der Unternehmer nicht innerhalb dieser Frist, gilt die Änderung als angenommen; auf diese Rechtsfolge wird in der Ankündigung ausdrücklich hingewiesen. Widerspricht der Unternehmer, gilt Abs. 3 entsprechend.

D. Sicherheitsrelevante und gesetzlich erforderliche Aktualisierungen

  1. Aktualisierungen, die zur Aufrechterhaltung der Vertragsmäßigkeit der Software erforderlich sind (§ 327f BGB), insbesondere sicherheitsrelevante Updates, stellt der Anbieter allen Kunden unabhängig vom Stand ihrer AGB-Zustimmung bereit. Dies ist keine AGB-Änderung im Sinne dieses § 20.

E. Kontakt

  1. Bei Rückfragen zu einer angekündigten Änderung kann sich der Kunde vor Ablauf der Ankündigungsfrist an support@sitzfritz.de wenden.

§ 21 Schlussbestimmungen

  1. Rechtswahl: Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG). Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit hierdurch nicht der durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates des gewöhnlichen Aufenthalts gewährte Schutz entzogen wird.
  2. Gerichtsstand: Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Bonn ausschließlicher Gerichtsstand. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Zuständigkeitsregelungen.
  3. Hinweis gemäß § 36 VSBG: Der Anbieter ist nicht bereit oder verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
  4. Salvatorische Klausel: Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam (§ 306 BGB).
  5. Textform: Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Textform (E-Mail genügt).
  6. Kündigungsschaltfläche (§ 312k BGB): Sobald und soweit Verträge über einen automatisierten Online-Checkout gemäß § 3 Abs. 2 lit. a) geschlossen werden, stellt der Anbieter für diese Dauerschuldverhältnisse eine unmittelbar erreichbare Kündigungsschaltfläche gemäß § 312k BGB zur Verfügung.

Anhang: Widerrufsbelehrung und Muster-Widerrufsformular

(Gilt ausschließlich für Verbraucher/B2C beim Erwerb digitaler Inhalte und Dienstleistungen)

Widerrufsrecht

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.

Ausübung des Widerrufsrechts: Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (SitzFritz Health GmbH, Rheinwerkallee 6, 53227 Bonn, E-Mail: support@sitzfritz.de) mittels einer eindeutigen Erklärung, z. B. per E-Mail, über Ihren Entschluss informieren. Sie können dafür das Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung.

Folgen des Widerrufs: Wenn Sie den Vertrag widerrufen, erstatten wir alle von Ihnen erhaltenen Zahlungen unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem Ihre Widerrufsmitteilung bei uns eingegangen ist. Für die Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel; Entgelte dafür werden nicht berechnet.

Wertersatz bei vorzeitigem Beginn der Leistungserbringung: SitzFritz wird als digitale Dienstleistung im Sinne des § 327 Abs. 2 BGB erbracht (laufendes Nutzerkonto, Cloud-Funktionen, kontinuierliche Leistung). Ihr Widerrufsrecht besteht daher während der gesamten 14-tägigen Frist fort. Haben Sie ausdrücklich zugestimmt, dass wir bereits vor Ablauf der Widerrufsfrist mit der Leistungserbringung beginnen, und haben Sie zur Kenntnis genommen, dass Sie hierdurch zur Zahlung von Wertersatz für die bis zum Widerruf bereits erbrachte Leistung verpflichtet sein können, kürzen wir den Erstattungsbetrag im Falle eines Widerrufs entsprechend (§ 357 Abs. 8 BGB).

Muster-Widerrufsformular

(Hinweis: Auch wenn Sie der vorzeitigen Leistungserbringung zugestimmt haben, können Sie dieses Formular verwenden. In diesem Fall kann eine Wertersatzpflicht nach § 357 Abs. 8 BGB für die bereits erbrachte Leistung entstehen.)

An: SitzFritz Health GmbH, Rheinwerkallee 6, 53227 Bonn · E-Mail: support@sitzfritz.de

Erklärung: Hiermit widerrufe(n) ich/wir den von mir/uns abgeschlossenen Vertrag über die Erbringung der folgenden Dienstleistung / des digitalen Inhalts:

Bestellt am:

Erhalten am:

Name(n):

Anschrift:

Datum:

Unterschrift: